Diese Fachsektion beschreibt Löschwasserbrunnen (Feuerlöschbrunnen) als definierte Löschwasserentnahmestelle aus dem Grundwasser – mit Fokus auf Planung, Ausführung, Abnahme und Betrieb im Sinne eines nachvollziehbaren, prüfbaren und dokumentierten Brandschutzkonzeptes.
Hinweis: Diese Inhalte sind als technische Orientierung und als Vorlage für Projektdokumentationen gedacht. Verbindliche Anforderungen ergeben sich aus den jeweils gültigen Normen/Regelwerken, behördlichen Vorgaben, Auflagen der Brandschutzdienststelle, wasserrechtlichen Rahmenbedingungen und dem konkreten Schutzziel (Objekt, Nutzung, Risiko).
Wichtige Downloads:
Wir planen den Brunnen nicht “als Einzelteil”, sondern als System: Entnahme (Brunnen) → Anschluss/Armatur → Feuerwehrkupplungen → Betriebsanweisung → Wartung/Prüfung → Dokumentation/Kennzeichnung.
Ein Löschwasserbrunnen wird eingesetzt, wenn die erforderliche Löschwassermenge nicht zuverlässig (oder nicht wirtschaftlich/zeitgerecht) über das öffentliche Trinkwassernetz bzw. andere Löschwasserquellen (Hydranten, Behälter, offene Gewässer) bereitgestellt werden kann. Technisch betrachtet ist er eine gezielt hergestellte Entnahmestelle für Grundwasser, die über definierte Anschlussmittel eine feuerwehrtaugliche Wasserabgabe ermöglicht.
Aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes dient der Brunnen der Erfüllung des Schutzziels: wirksamer Erstangriff und/oder Stützung einer Brandbekämpfung innerhalb der für das Objekt angesetzten Szenarien. Entscheidend ist nicht “ein Brunnen ist da”, sondern dass Menge × Zeit × Zugänglichkeit × Betriebssicherheit im Einsatzfall belastbar nachgewiesen sind.
Schutzziel → Bedarf (l/min, min) → Quelle → Systemauslegung → Nachweis & Betrieb
DIN 14220 beschreibt Anforderungen an Löschwasserbrunnen zur Entnahme von Löschwasser aus dem Grundwasser (Ausführung, Zugänglichkeit, Betrieb, etc.).
Hinweis: Die konkrete Entnahmemenge wird in der Praxis projektbezogen festgelegt und mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt.
Für Löschwasser über Trinkwasserversorgung wird häufig das DVGW-Regelwerk (z. B. W 405) herangezogen. Für Hydranten existieren eigene DVGW-Richtlinien/Arbeitsblätter (z. B. W 331), was im Projektvergleich wichtig ist: Brunnen ≠ Hydrant, aber Einsatzlogik/Kompatibilität muss passen.
Planerisch relevant sind u. a. Verfügbarkeit, hygienische Aspekte (Trinkwasser), Betriebszustände und Abstimmung mit Versorgern.
„Die Auslegung der Löschwasserentnahmestelle erfolgt unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik (u. a. DIN/ DVGW-Regelwerk) sowie in Abstimmung mit der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle. Maßgebend sind die projektspezifischen Schutzziele und der nachzuweisende Löschwasserbedarf.“
Ein Löschwasserbrunnen ist nicht “nur eine Bohrung”. Für die Einsatzfähigkeit ist die Summe der Einzelentscheidungen maßgebend: Filterausbau und Abdichtung bestimmen die hydraulische Leistungsfähigkeit sowie die Betriebssicherheit; die Fördertechnik definiert, ob die geforderte Wassermenge in der geforderten Zeit unter realen Druckverlusten erreicht wird; die Entnahmearmatur muss frost- und beschädigungssicher sein; und die Feuerwehrschnittstelle muss so ausgeführt sein, dass im Stressfall ohne Improvisation angeschlossen werden kann.
Die häufigsten Projektfehler sind nicht geologische “Überraschungen, sondern Schnittstellenfehler: falsche Kupplungen, unklare Zuständigkeiten im Betrieb, fehlende Prüfzyklen, schlechte Zufahrt/Aufstellfläche oder unzureichende Dokumentation.
| Bauteil | Funktion | Kriterien (Beispiele) |
|---|---|---|
| Brunnenrohr & Filterstrecke | Wasserzutritt/Filterung aus dem Aquifer | Filterkornabstimmung, Schlitzweite, Filterlänge, Setzungssicherheit, Korrosionsbeständigkeit |
| Kiesschüttung & Ringraumabdichtung | Hydraulischer Anschluss + Schutz gegen Kurzschluss/Eintrag | Kiessortierung, Abdichtung gegen Oberflächenwasser, Schutz der Grundwasserqualität |
| Tiefpumpe / Förderaggregat | Definierte Fördermenge bei Druckverlusten | Pumpenkennlinie, NPSH/Ansaughöhe (falls relevant), Energieversorgung, Schalt-/Schutzkonzept |
| Steigleitung & Armaturen | Leistungsübertragung, Betrieb, Entleerung | Druckstufe, Entleerung/Frostschutz, Rückflussverhinderung, Bedienbarkeit mit Handschuhen |
| Entnahmestutzen/Kupplungen | Feuerwehrkompatibler Anschluss | Kupplungssystem, klare Kennzeichnung, Schutzkappen, Anordnung ohne Stolper-/Quetschstellen |
| Schacht/Brunnenkopf & Anfahrschutz | Mechanischer Schutz, Zugang, Sicherheit | Verkehrslasten, Deckelklasse, Anfahrschutz, Entwässerung, Zugang auch im Winter |
In der Praxis wird die Einsatzfähigkeit über eine Gebrauchsabnahme bzw. eine Leistungsprüfung belegt: Der Brunnen muss die vereinbarte Wassermenge über einen definierten Zeitraum liefern – nachvollziehbar dokumentiert. Kommunale Fachinformationen fordern hierfür häufig Prüf- und Dokumentationsstandards.
Betreiberseitig ist entscheidend, dass die “Einsatzfähigkeit” nicht nur am Tag der Abnahme existiert, sondern durch regelmäßige Prüfung/Wartung gesichert bleibt.
Der Bezug auf diese DIN-Normen und Arbeitsblätter garantieren einen stes aktuellen behördlichen Vorgabeplan.